Wer am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte, muss sich dabei an die geltenden Vorschriften halten. Denn diese geben unter anderem Verhaltensregeln für Fußgänger, Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer vor, deren Einhaltung zum Beispiel dazu beitragen kann, Unfälle zu vermeiden.
Die Nutzung des E-Scooter in Verleih geschieht auf eigene Gefahr!
Die gesetzlichen Vorgaben die zur Sicherheit beitragen, berücksichtigen dabei auch die individuellen Merkmale der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber auch für die Nutzung der E-Scooter verschiedene Regeln vor.
Darf man mit einem E-Scooter auf der Straße fahren?
Ja, E-Scooter sind auf dem Fahrradweg, dem Radschutzstreifen und wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Straße zugelassen. Im Gegensatz dazu sind E-Scooter auf dem Gehweg nicht erlaubt.
Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen?
Die Verkehrsregeln schreiben für E-Scooter keine Helmpflicht vor. Dennoch ist es ratsam, freiwillig einen Schutzhelm anzulegen.
Drohen für Verstöße gegen die E-Scooter-Regeln Sanktionen?
Ob ein Verwarngeld oder ein Bußgeld droht, können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen. Diese finden Sie hier.
Welche Voraussetzungen gelten für E-Scooter im Straßenverkehr?
Die Verkehrsregeln für E-Scooter schreiben auch vor, dass dieser nur alleine genutzt werden darf.
Damit Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sein dürfen, müssen diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So hat der Gesetzgeber auch für die E-Scooter Regeln definiert, die sich vor allem aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ergeben. Hierzu gehören zum Beispiel die Notwendigkeit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und einer Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen.
Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung schreiben die Regeln für E-Scooter nicht vor. Auch eine spezielle Ausbildung in der Fahrschule oder die Absolvierung eines Kurses ist nicht vorgeschrieben. Dennoch ist es sinnvoll, den Umgang mit dem Gefährt erst einmal in einer ruhigen Seitenstraße zu üben und ein Gefühl für die Handhabung zu entwickeln.
Auch bei der Leistung und der Ausstattung gelten für E-Scooter Regeln. Die erlaubte Geschwindigkeit darf bauartbedingt zum Beispiel minimal 6 und maximal 20 km/h betragen. Zudem muss das Elektrokleinstfahrzeuge unter anderem über folgende Merkmale verfügen:
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Verwendung der Elektro-Scooter bereits ab 14 Jahren erlaubt. Allerdings sind Minderjährige wohl darauf angewiesen, dass ihre Eltern ein entsprechendes Gefährt leihen, denn die Verleiher der E-Scooter schreiben ein Mindestalter von 18 Jahren vor.
Gefährden die Elektrokleinstfahrzeuge Leib und Leben?
Was ist zu beachten, wenn E-Scooter in Unfälle verwickelt sind?
Wer schnell von A nach B gelangen möchte, kann dafür in immer mehr Städten einen E-Scooter ausleihen. Häufig werden die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge vor allem als akkubetriebenes Spielzeug gesehen, obwohl es sich laut Gesetz um Fahrzeuge handelt, für die zahlreiche Vorschriften und sogar spezielle Verkehrsregeln gelten.
Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht beherzigt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch seine Gesundheit. Denn vor allem die Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h wird gerne unterschätzt, weshalb immer wieder E-Scooter in Unfälle verwickelt sind.
Doch sind die Elektrokleinstfahrzeuge tatsächlich so gefährlich? Wie müssen Sie sich als Beteiligter bei einem Unfall mit E-Scooter verhalten? Kann unter Umständen eine Anzeige wegen Fahrerflucht drohen? Und welche Versicherung haftet für die Schäden der E-Scooter-Unfälle? Die Nutzung der E- Scooter geschieht auf eigene Gefahr. Der E-Scooter ist als Kleinstfahrzeug Gewerblich über den Betreiber Versichert. Für Selbstverschuldete Schäden wird der Nutzer zu Verantwortung gezogen.Neuer Text